• Koordinierte Erklärung
  • Wie werde ich Mitglied?

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    • Um ein Motorversichererbüro zu werden (LTAB) Mitglied, muss das Versicherungsunternehmen einen Antrag stellen und einen einmaligen Beitrag in Höhe von 7000 EUR an den Garantiefonds leisten, wie in Artikel 9 der Verordnung Nr. 195 des Ministerkabinetts vom 22. März 2005 „Verfahren für die Einrichtung, Ansammlung und Verwaltung des Garantiefonds für die obligatorische Haftpflichtversicherung von Landfahrzeughaltern“ festgelegt.
    • Folgendes muss dem Antrag beigefügt werden:
    1) eine Kopie der Satzung und der Registrierungsbescheinigung der Versicherungsgesellschaft;
    2) eine Bescheinigung aus dem staatlichen Register der Zeichnungsberechtigten der Versicherungsgesellschaft.
    • Wenn die Versicherungsgesellschaft einen Beitrag zum Garantiefonds geleistet und den oben genannten Antrag eingereicht hat, LTAB Der Vorstand prüft den Antrag innerhalb einer (1) Woche und beruft unverzüglich eine Sitzung ein. LTAB Eine Mitgliederversammlung, die über die Zulassung des Antragstellers entscheidet. LTAB Mitglied.
    • Spätestens 2 (zwei) Werktage ab LTAB Entscheidungsfindung in der Mitgliederversammlung, LTAB Vorstand für LTAB Die Aufnahme in die Mitgliedschaft wird dem neu aufgenommenen Mitglied mitgeteilt. LTAB Mitglied, die Bank von Lettland, das Finanzministerium und andere LTAB Mitglieder.
    • LTAB im Mitgliederverzeichnis für die neu aufgenommenen LTAB Das Mitglied muss folgende Informationen angeben: Name, Registrierungsnummer, Adresse, E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname und persönliche Identifikationsnummer der autorisierten Personen.
    • LTAB Dem Mitglied werden die Rechte und Privilegien gewährt, die durch die Gesetze der Republik Lettland und LTAB die in der Satzung festgelegten Rechte eines Mitglieds ab dem Zeitpunkt des Beitritts LTAB Das Mitglied wird benachrichtigt LTAB Die Entscheidung der Mitgliederversammlung über die Zulassung des Versicherers als LTAB Mitglied.

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