Ab dem 1. Mai müssen Besitzer von Fahrrädern mit Eigenantrieb diese registrieren und eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
Lettisches Kfz-Versicherungsbüro (im Folgenden – LTABWir weisen darauf hin, dass sich die Rechtslage für die Nutzung von E-Bikes in Lettland ab dem 1. Mai dieses Jahres ändert. Ab sofort müssen diese Fahrzeuge registriert und haftpflichtversichert werden. Diese gesetzliche Bestimmung dient dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor finanziellen Verlusten, die durch Unfälle mit E-Bike-Fahrern entstehen können.
E-Bikes sind ein sehr beliebtes Verkehrsmittel, besonders in den wärmeren Monaten. Solche Fahrzeuge können Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h erreichen, und im Falle eines Verkehrsunfalls können die Schäden erheblich sein, insbesondere wenn ein Fußgänger verletzt wird. „Letztes Jahr traten Vorschriften in Kraft, die eine Kfz-Haftpflichtversicherung und die obligatorische Registrierung von E-Scootern vorschreiben. In den sechs Monaten seit Inkrafttreten der Vorschriften haben wir beobachtet, dass immer mehr E-Scooter-Besitzer die Notwendigkeit einer Kfz-Haftpflichtversicherung kennen und ihre Fahrzeuge versichern. Die Schadensmeldungen zeigen, dass sich die Probleme der Fußgängersicherheit im Straßenverkehr, die uns bisher so viel Kummer bereitet haben, auf diese Weise praktisch lösen lassen“, so ein Sprecher. LTAB Vorstandsvorsitzender Jānis Abāšins.
Die Registrierung von E-Bikes hat bei der Straßenverkehrssicherheitsdirektion (im Folgenden: CSDD) bereits am 1. April dieses Jahres begonnen. „Um ab dem 1. Mai mit einem E-Bike am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss dieses bei der CSDD registriert und mit einer neuen staatlichen Zulassungsplakette versehen werden“, so Mārtiņš Mālmeisters, Leiter der Kommunikationsabteilung der CSDD. „Die Registrierung eines E-Bikes ist am einfachsten über die Online-Dienste der CSDD möglich. Aufgrund der Vielfalt dieser Fahrzeuge ist in manchen Fällen jedoch eine persönliche Registrierung in einem der Kundenzentren der CSDD erforderlich.“
Die OCTA-Versicherung kann zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrzeugzulassungsplakette abgeschlossen werden, da die Teilnahme am Straßenverkehr ohne diese Plakette nicht gestattet ist. Die Versicherung kann sowohl über Online-Portale als auch direkt bei einer Versicherungsgesellschaft oder deren Kooperationspartnern erworben werden. Die Gültigkeit der OCTA-Versicherung kann anschließend überprüft werden. LTAB auf der Website (https://services.ltab.lv/lv/CheckOcta), Eingabe der Registrierungsnummer.
Eine Haftpflichtversicherung für ein E-Bike deckt Schäden ab, die es Dritten, wie anderen Fahrzeugen, Fußgängern, fremdem Eigentum oder der Umwelt, zufügt. Verursacht ein unversichertes E-Bike einen Verkehrsunfall, haftet der Fahrer oder Halter für alle entstandenen Schäden. Ein E-Bike ist ein Fahrzeug mit eingebautem Elektromotor (bis zu 1000 W), das sich auch ohne Treten fortbewegen kann. Dadurch unterscheidet es sich von E-Bikes, die nur beim Treten funktionieren und deren Antrieb sich beim Aufhören abschaltet.
