• Koordinierte Erklärung
  • 08.04.2026

    In den letzten zehn Jahren wurden fast 30 Millionen Euro an MTPL-Entschädigungen für Schäden an Infrastruktureinrichtungen ausgezahlt.

    In den vergangenen zehn Jahren wurden 29,59 Millionen Euro an Entschädigungen der OCTA für Schäden an Straßen, Straßenbauwerken und Gebäuden ausgezahlt. Im vergangenen Jahr wurden 4,70 Millionen Euro an OCTA-Entschädigungen für Schäden an Infrastrukturobjekten oder deren Zerstörung ausgezahlt und damit erstmals die Auszahlungsgrenze von 4 Millionen Euro überschritten. „Sowohl die Anzahl der von den Versicherern getroffenen Entscheidungen als auch die Höhe der ausgezahlten Entschädigungen steigen jährlich. Dies ist vor allem auf die steigende Inflation sowie darauf zurückzuführen, dass viele Infrastrukturobjekte mit Videoüberwachungskameras ausgestattet sind, die es ermöglichen, Verkehrsverstöße auch dann zu erkennen, wenn das unfallverursachende Fahrzeug den Unfallort verlassen hat“, so das lettische Kraftfahrzeugversicherungsbüro (im Folgenden: OCTA). LTAB) Vorstandsmitglied Juris Stengrevics.

    Im Jahr 2025 belief sich die Gesamtsumme der Entschädigungszahlungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Straßen, Straßenbauwerken, Gebäuden oder deren Zerstörung auf 4,70 Millionen Euro. Dies entspricht fast dem Vierfachen des Betrags von 1,20 Millionen Euro im Jahr 2015. Auch der Anteil der Entscheidungen über die Zahlung von Entschädigungen für Schäden an Infrastrukturobjekten steigt im Verhältnis zu anderen Arten von Kfz-Haftpflichtversicherungsleistungen: Lag er 2015 bei 3,1 %, so beträgt er 2025 bereits 5,9 %.

    „Die Erhöhung der Entschädigungssummen für Infrastrukturschäden ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Kosten für deren Instandsetzung und Reparatur erheblich gestiegen sind. Erforderte die Instandsetzung eines bestimmten Mastes, einer Hauswand oder eines Verkehrsschildes vor einigen Jahren noch vergleichsweise geringe Mittel, so sind dieselben Maßnahmen heute inflationsbedingt deutlich teurer. Dies spiegelt sich auch direkt in der Höhe der Kfz-Haftpflichtentschädigung wider“, erklärt J. Stengrevics. LTAB Es wird darauf hingewiesen, dass immer mehr öffentliche Infrastruktureinrichtungen mit Videoüberwachungskameras ausgestattet werden. Diese ermöglichen die Identifizierung von Verkehrsunfällen und der beteiligten Fahrzeuge, selbst wenn der Unfallverursacher den Unfallort verlassen hat. Dadurch wird es zunehmend schwieriger, sich der Haftung zu entziehen. „Fahrer müssen sich der Konsequenzen ihres Handelns bewusst sein. Diese können eintreten, wenn der Eigentümer der beschädigten Infrastruktureinrichtung die Polizei und anschließend die Versicherung kontaktiert, um Schadensersatz für die entstandenen Schäden zu erhalten. In einem solchen Fall erhält der Unfallverursacher, wenn er den Unfallort verlassen hat, ohne den Vorfall der Polizei zu melden, einen Regressanspruch auf Schadensersatz“, warnt J. Stengrevics.

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