• Koordinierte Erklärung
  • Wie kann ich eine Entschädigung beantragen?

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    Die Versicherungsentschädigung für durch einen Verkehrsunfall verursachte Schäden (RTA) wird den Opfern eines Verkehrsunfalls von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt, die die Haftpflicht des Eigentümers des Fahrzeugs versichert hat, das die Schäden verursacht hat. Wenn das Fahrzeug des Unfallverursachers in einem anderen Land zugelassen und versichert ist, werden die Schäden durch den Vertreter dieses Versicherers in Lettland ersetzt, oder, falls es keinen Vertreter gibt, – LTAB.

    Eine Person, die eine Versicherungsentschädigung fordert, muss dies der RTA mitteilen und einen Antrag auf Versicherungsfall bei dem Versicherer einreichen, der die zivilrechtliche Haftung des Eigentümers des Fahrzeugs versichert hat, das den Schaden verursacht hat. Der zuständige Versicherer kann ermittelt werden Hier.

    Wurde der Unfall durch ein nicht versichertes Fahrzeug verursacht, werden die Verluste durch den Garantiefonds gedeckt, der verwaltet wird von LTAB. In Fällen, in denen die Versicherungsleistung aus dem Garantiefonds gezahlt werden soll, ist der Antrag für den Versicherungsfall bei einem Versicherer der Wahl einzureichen, der LTAB Kooperationsteilnehmer („Baltic Insurance House“, ADB „Gjensidige“, lettische Niederlassung, „If P&C Insurance“ AS, lettische Niederlassung).

    Wurde der Schaden durch ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen verursacht, ist die Anmeldung des Versicherungsfalles bei dem Versicherer zu stellen, der die Haftpflichtversicherung des Halters des schadenverursachenden Fahrzeugs ist. Vertreter des Versicherers in Lettlandoder, wenn kein Vertreter vorhanden ist, nach Wahl eines der Versicherer, der Mitglied des Motor Insurers' Bureau ist.

    Wer keinen Anspruch auf Versicherungsentschädigung erhebt, muss an den Versicherermit dem ein obligatorischer Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen wurde, oder, falls keiner vorhanden ist, eine ausgefüllte koordinierte Meldung an das Kraftfahrzeugversicherungsbüro innerhalb von 10 Tagen nach dem Verkehrsunfall, wenn die Umstände des Verkehrsunfalls mithilfe der koordinierten Meldeformulare erfasst wurden, oder eine schriftliche Meldung an das Verkehrsunfallbüro, wenn die Umstände des Verkehrsunfalls von der Staatspolizei erfasst wurden.

    Sind die an den Verkehrsunfällen beteiligten Personen bekannt, lässt sich aber aufgrund widersprüchlicher Aussagen der Grad der Verantwortung dieser Personen nicht ermitteln, so wird bei der Schadensregulierung von einem gleichen Grad der Verantwortung der an den Verkehrsunfällen beteiligten Personen ausgegangen. Wird bei einem Verkehrsunfall ein Fußgänger verletzt und ist die Ursache des Verkehrsunfalls nicht erkennbar und kann dem Fahrer des am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugs kein Verschulden nachgewiesen werden, wird eine Entschädigung durch die Versicherung gezahlt. LTAB.

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