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    Die maximale Reduzierung der Versicherungsprämie gemäß Artikel 14 des Gesetzes über die obligatorische Haftpflichtversicherung von Landfahrzeughaltern für Versicherungsverträge, die bis zum 31.03.2026 in Kraft treten, beträgt:

    0.11 Euro (Person mit Behinderung Versicherungsverträge)/für den Versicherungstag

    0.01 Euro (landwirtschaftlich in Produktionsherstellerverträgen)/für den Versicherungstag

    Die maximale Reduzierung der Versicherungsprämienzahlung gemäß Artikel 14 des Gesetzes über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Landfahrzeughalter für Versicherungsverträge, die im Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2027 in Kraft treten:

    0.10 Euro (Person mit Behinderung Versicherungsverträge)/für den Versicherungstag

    0.01 Euro (landwirtschaftlich in Produktionsherstellerverträgen)/für den Versicherungstag

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