
Häufig gestellte Fragen
Aufzeichnung eines Verkehrsunfalls
Vorgehensweise zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, wenn das andere Fahrzeug nicht versichert ist.
Wurde der Unfall durch ein nicht versichertes Fahrzeug verursacht, werden die Verluste durch den Garantiefonds gedeckt, der verwaltet wird von LTABDer Schadensanspruch muss bei einer der drei Versicherungsgesellschaften eingereicht werden: Baltijas Apdrošināsanas Nams AAS, ADB «GJENSIDIGE» (Niederlassung Lettland) oder If P&C Insurance» AS (Niederlassung Lettland). Ab dem 1. Juli 2026 kann der Anspruch bei jedem Versicherer Ihrer Wahl eingereicht werden.
Vorgehensweise zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Versicherung des anderen Fahrers.
Wer Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss die Straßenverkehrsbehörde (RTA) benachrichtigen und einen Antrag auf Entschädigung für ein Versicherungsereignis bei dem Versicherer einreichen, der die Haftpflicht des Fahrzeughalters, der den Schaden verursacht hat (Verursacher), versichert hat. Der haftende Versicherer kann ermittelt werden durch [Link einfügen]. LTAB auf der Website: https://services.ltab.lv/lv/RespInsurer Um eine Entschädigung für Sachschäden zu erhalten, muss innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Verkehrsunfalls ein Antrag beim zuständigen Versicherer gestellt werden; für Schäden an der persönlichen Gesundheit muss die Frist drei Jahre ab dem Datum des Verkehrsunfalls betragen.
Strafen bei Nichteinhaltung der Unfallverfahren.
Wer nach einem Verkehrsunfall den Unfallort unter Verstoß gegen die geltenden Vorschriften verlässt, muss mit einer Geldbuße von zwei bis elf Einheiten für den Fahrer eines Fahrrads oder Elektrorollers und mit einer Geldbuße von vierzehn bis einhundertvierzig Einheiten für den Fahrer eines anderen Fahrzeugs sowie einem Fahrverbot von drei Monaten bis zu zwei Jahren rechnen. Alternativ kann auch kein Fahrverbot verhängt werden. Eine Geldbußeseinheit entspricht 5 Euro.
Pflicht, die Polizei zu rufen.
Die Landespolizei muss verständigt werden, wenn es bei einem Verkehrsunfall Verletzte gibt, mehr als zwei Fahrzeuge beteiligt sind oder sich die Fahrer nicht über den Unfallhergang einigen und die vereinbarte Unfallerklärung nicht ausfüllen können. Die Landespolizei muss auch dann verständigt werden, wenn einer der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge unter Alkoholeinfluss steht oder den Unfallort verlassen hat.
Kontaktinformationen der zuständigen Behörde.
Balcia Insurance SE Krišjāņa Valdemāra Street 63, Riga, LV-1010 82222 balcia@balcia.lv
Versicherungs-Aktiengesellschaft „BALTA“ Skanstes Street 25, Riga, LV-1013 67533375 balta@balta.lv
BALTIC INSURANCE HOUSE Versicherungsgesellschaft Antonijasstraße 23, Riga, LV-1010 67080408 office@ban.lv
BTA Baltic Insurance Company (Baltische Versicherungsgesellschaft) Sporta iela 11, Riga, LV-1013 26121212 bta@bta.lv
COMPENSA VIENNA INSURANCE GROUP ADB Niederlassung Lettland Vienības gatve 87H, Riga, LV-1004 67558888 info@compensa.lv
ERGO Insurance SE Lettische Niederlassung Skanstes Street 50, Riga, LV-1013 +371 67081887 info@ergo.lv
ADB „GJENSIDIGE“ Lettische Niederlassung Gustava Zemgala gatve 74A, Riga, LV – 1039 67112222 info@gjensidige.lv
If P&C Insurance» AS Lettische Niederlassung Republikas laukums 2a, Riga, LV-1010 +371 67338333 info@if.lv
Swedbank P&C Insurance» AS Lettische Niederlassung Balasta Dambis 15, Riga, LV-1048 67444449 apdrosinasana@swedbank.lv
Was ist bei einem Verkehrsunfall zu tun?
Personen, die in einen Verkehrsunfall (RTA) verwickelt sind, melden den Unfall der Staatspolizei oder füllen eine Harmonisierte Erklärung (HS) aus. Das Ausfüllen des SP ist nur möglich, wenn an dem Verkehrsunfall nur zwei Fahrzeuge beteiligt sind, wenn sich die beiden beteiligten Fahrer über die Bedingungen des Verkehrsunfalls einig sind, wenn keine Personen verletzt wurden, kein Schaden am Eigentum Dritter entstanden ist und wenn an den Fahrzeugen keine Schäden entstanden sind, die die Fahrt unmöglich machen oder ihnen die Fahrt verwehren. In allen anderen Situationen müssen die Fahrer den Vorfall der Verkehrspolizei melden.
Wie lange dauert die Einreichung der Vereinbarten Erklärung beim Versicherer?
Wenn die RTA unter Verwendung der Harmonisierten Mitteilung erstellt wird, muss die schuldige Partei sie spätestens 10 Tage lang ihrem Versicherer vorlegen.
Was tun, wenn der Fahrer eines in einen Verkehrsunfall verwickelten Fahrzeugs eigenmächtig den Unfallort verlässt?
Wenn einer der Fahrer von Fahrzeugen, die an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, eigenmächtig den Ort des Verkehrsunfalls verlässt und die vereinbarte Erklärung nicht ausfüllt, sich weigert, diese auszufüllen, oder es beiden Parteien nicht möglich ist, diese auszufüllen, muss der Fahrer des anderen Fahrzeugs die Staatspolizei unverzüglich über den Verkehrsunfall informieren. Der Geschädigte muss einen Antrag auf Ersatz der durch den Verkehrsunfall verursachten Schäden beim Versicherer des anderen am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugs einreichen oder LTABwenn die Versicherungsentschädigung aus dem Garantiefonds gezahlt werden muss (d. h. die Haftpflicht des Eigentümers des anderen am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugs war nicht versichert). Den zuständigen Versicherer finden Sie anhand des Fahrzeugkennzeichens in der Rubrik „Zuständigen Versicherer suchen“.
Wie lange muss Eigentum nach einem Verkehrsunfall in dem Zustand erhalten werden, in dem es sich vor dem Unfall befand?
Personen, die Schadensersatz fordern, sind verpflichtet, das Fahrzeug und das beschädigte Eigentum in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich nach dem Verkehrsunfall befand, bis es gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren von einem Sachverständigen des Versicherers, der die Haftpflicht des Eigentümers des Fahrzeugs versichert hat, das den Schaden verursacht hat, untersucht wird, oder LTAB Sachverständigen, wenn die Versicherungsentschädigung aus dem Garantiefonds zu zahlen ist, oder bis zum Eingang einer Prüfungsablehnung.
Ist der Versicherer berechtigt, eine Prüfung nicht durchzuführen?
Versicherer oder LTAB ist berechtigt, das Fahrzeug, das den Verkehrsunfall verursacht hat (CSNg), nicht zu untersuchen und muss den Eigentümer oder berechtigten Benutzer des Fahrzeugs innerhalb von fünf Tagen (gerechnet ab dem Tag, an dem sie die vereinbarte Mitteilung oder den Antrag erhalten hat) schriftlich darüber informieren. Wenn der Versicherer bzw. LTAB hat sich entschieden, eine Inspektion des Fahrzeugs durchzuführen, das den Unfall verursacht hat, muss diese innerhalb von fünf Tagen durchgeführt werden (gerechnet ab dem Tag, an dem der Versicherer oder LTAB die vereinbarte Mitteilung bzw. Anmeldung erhalten hat).
Entschädigung für Schäden durch Verkehrsunfälle
Mindestanforderungen an den Versicherungsschutz.
Alles ist in Artikel 15 des Kfz-Haftpflichtgesetzes geregelt. 1) Schadensersatz für Personenschäden – bis zu 6.450.000 Euro, unabhängig von der Anzahl der Geschädigten; 2) Schadensersatz für Sachschäden – bis zu 1.300.000 Euro, unabhängig von der Anzahl der Geschädigten. Schäden, die diese Grenzen überschreiten, können zivilrechtlich geltend gemacht werden.
Wie man eine Entscheidung eines Kfz-Versicherers anfechten kann.
Wenn eine Person mit der Entscheidung des Versicherers nicht einverstanden ist, hat sie das Recht, Berufung einzulegen bei LTAB mit einer Beschwerde, in der der Ort der Verkehrskontrolle, das Datum, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und die Art der Beschwerde angegeben sind. Nach Eingang der Beschwerde LTAB wird prüfen, ob die Entscheidung des Versicherers gerechtfertigt ist, und eine Stellungnahme abgeben. Es ist zu beachten, dass LTAB Die Stellungnahme hat empfehlenden Charakter. Eine Beschwerde kann eingereicht werden. LTAB auf der Website: https://services.ltab.lv/lv/Complaint, senden Sie einen elektronisch signierten Antrag per E-Mail oder einen unterschriebenen Papierantrag per Post.
Wie erfolgt der Schadenersatz, wenn das Opfer eines Verkehrsunfalls eine Geldentschädigung wünscht?
Wer ersetzt den Schaden, der dem Opfer eines Verkehrsunfalls entsteht?
Die Versicherungsentschädigung für durch einen Verkehrsunfall verursachte Schäden (RTA) wird den Opfern eines Verkehrsunfalls von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt, die die Haftpflicht des Eigentümers des Fahrzeugs versichert hat, das die Schäden verursacht hat. Wenn das Fahrzeug des Unfallverursachers in einem anderen Land zugelassen und versichert ist, werden die Schäden durch den Vertreter dieses Versicherers in Lettland ersetzt, oder, falls es keinen Vertreter gibt, – LTAB.
Sind die an den Verkehrsunfällen beteiligten Personen bekannt, lässt sich aber aufgrund widersprüchlicher Aussagen der Grad der Verantwortung dieser Personen nicht ermitteln, so wird bei der Schadensregulierung von einem gleichen Grad der Verantwortung der an den Verkehrsunfällen beteiligten Personen ausgegangen.
Wird bei einem Verkehrsunfall ein Fußgänger verletzt und ist die Ursache des Verkehrsunfalls nicht erkennbar und kann dem Fahrer des am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugs kein Verschulden nachgewiesen werden, wird eine Entschädigung durch die Versicherung gezahlt. LTAB.
Wer ersetzt dem Opfer eines Verkehrsunfalls den Schaden, wenn der Unfall von einem nicht versicherten Fahrzeughalter verursacht wurde?
Wenn der Unfall durch ein nicht versichertes Fahrzeug verursacht wurde oder durch ein Fahrzeug, das den Besitz des Eigentümers, Halters oder Benutzers ohne dessen Verschulden verlassen hat, sondern aufgrund der illegalen Handlungen einer anderen Person (z. B. wenn das Fahrzeug gestohlen und der Staatspolizei gemeldet wurde), werden die Verluste durch den Garantiefonds gedeckt, der verwaltet wird von LTAB.
Wer kommt für Schäden auf, wenn ein Verkehrsunfall durch ein unbekanntes Fahrzeug verursacht wird?
Wurde der Unfall durch ein nicht identifiziertes Fahrzeug verursacht (hat sich vom Unfallort entfernt), werden nur folgende Leistungen erstattet:
– Schäden, die einer Person zugefügt wurden;
– Sachschäden, die durch die Durchführung notwendiger Rettungsarbeiten für bei einem Verkehrsunfall verletzte Personen oder durch Schäden am Fahrzeug, mit dem die verletzte Person zu einer medizinischen Einrichtung transportiert wurde, oder durch Verschmutzung des Innenraums dieses Fahrzeugs entstehen;
– Der Ausgleich der oben genannten Verluste erfolgt aus dem Garantiefonds.
Bekommt auch der Verursacher eines Verkehrsunfalls einen Schadenersatz?
Nach dem MTPL-Gesetz sind weder der Versicherer noch LTAB ersetzt keine Schäden an der Person und dem Eigentum des Eigentümers oder berechtigten Benutzers des Fahrzeugs, das den Verkehrsunfall verursacht hat.
Wie lange hat eine Person, die eine Versicherungsentschädigung beantragt, Zeit, einen Antrag beim Versicherer einzureichen?
Wer Anspruch auf Versicherungsentschädigung für Schäden an seinem Eigentum hat, kann diesen Anspruch innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Verkehrsunfalls (Versicherungsfall) geltend machen. Beansprucht eine Person jedoch eine Versicherungsentschädigung für einen Gesundheitsschaden, kann der Anspruch innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls geltend gemacht werden.
Welche Schäden aus einem Verkehrsunfall werden ersetzt?
Es werden Schäden am Fahrzeug ersetzt, um es wieder in den Zustand zu versetzen, in dem es sich vor dem Verkehrsunfall befand. Möglicherweise wurde auch eine Entschädigung für die gegebenenfalls erforderliche Räumung des Fahrzeugs gezahlt. Schäden durch die Panne eines Fahrzeugs werden ersetzt, wenn dessen Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist; für Schäden an Straßen, Straßenbauwerken, Gebäuden, Bauwerken und sonstigem Eigentum sowie für Schäden, die der Umwelt zugefügt werden.
Ebenso werden aufgrund der RTAs materielle Verluste aufgrund von Gesundheitsschäden, die einer Person zugefügt wurden, aus der MTPL ausgeglichen; Ausgaben der Bundesstaaten und Kommunen für die Behandlung der Opfer sowie die ausgezahlten Leistungen und Renten; Bestattungskosten sowie die Möglichkeit, eine Pauschale für immaterielle Verluste zu erhalten.
In welchem Umfang sind Verluste abgedeckt?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist der Versicherer, der die Haftpflicht des Halters des Fahrzeugs versichert hat, das den Schaden verursacht hat, oder LTAB (sofern die Versicherungsentschädigung aus dem Garantiefonds gezahlt werden soll) deckt Schäden ab, die die festgelegte Haftungsgrenze des Versicherers nicht überschreiten: für Personenschäden bis zu 5 Euro (unabhängig von der Zahl der Opfer) und für Sachschäden bis zu 000 Euro (unabhängig von der Zahl der Drittparteien).
Arten von MTPL-Verträgen und deren Abschluss
Zur Berechnung des Versicherungspreises.
Dies ist in § 13 des Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetzes (MTPL) festgelegt. (1) Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags wird die Höhe der Versicherungsprämie für den Fahrzeughalter anhand der Anzahl der während der Gültigkeit vorheriger Versicherungsverträge geleisteten Versicherungsleistungen, der Anzahl der gemäß den in den Rechtsvorschriften festgelegten Verfahren ermittelten Fälle, in denen das Fahrzeug bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten mit Eintragung von Punkten oder Straftaten gegen die Verkehrssicherheit geführt wurde, sowie der Angaben im Versicherungsnachweis und anderer risikorelevanter Faktoren bestimmt. (2) Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags gilt für die Ermittlung der Versicherungsprämie der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter als Fahrzeughalter. (3) Nutzt der Versicherer einen Versicherungsnachweis zur Ermittlung der Versicherungsprämie, so hat er diesen unabhängig vom Ausstellungsmitgliedstaat zu berücksichtigen und darf die Versicherungsprämie nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des vorherigen Wohnsitzmitgliedstaats des Halters oder berechtigten Nutzers des Fahrzeugs erhöhen. (4) Der Versicherer hat auf seiner Website anzugeben, wie er die Versicherungshistorienbescheinigung zur Ermittlung der Höhe der Versicherungsprämie verwendet.
Fahrzeugversicherungsschutz in einem anderen Mitgliedstaat.
Der Standardvertrag bzw. die OCTA-Police gilt in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und in anderen Ländern, die dem multilateralen Abkommen zwischen den nationalen Versicherungsämtern der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen Ländern beigetreten sind. Informationen darüber, welche Versicherung in einem bestimmten Land erforderlich ist, finden Sie unter [Link einfügen]. LTAB auf der Website: https://www.ltab.lv/for-insured/risks-for-insured/when-octa-policy-is-needed-abroad/
Ist es möglich, die Schadenshistorie anderer Länder einzusehen, und wie?
In Europa ist das OCTA-System über nationale Kfz-Versicherungsämter miteinander verbunden. Jedes Land verfügt über ein eigenes OCTA-Register, beispielsweise: Deutschland – Deutsches Büro Grüne Karte; Litauen – Lietuvos transporto priemonės draudikų biuras; Estland – LKF (Eesti Liikluskindlustuse Fond). Diese Ämter speichern Daten zu OCTA-Policen, ausgezahlten Entschädigungen und Versicherungshistorie.
Ob und wie die Schadenshistorie, auch aus anderen Ländern, bei der Prämienberechnung berücksichtigt wird.
Die Höhe der Versicherungsprämie wird vom Versicherer unter Berücksichtigung der Fahrzeugart, des Nutzungszwecks und weiterer risikobeeinflussender Faktoren, einschließlich der bisherigen Versicherungshistorie des Fahrzeughalters bzw. eingetragenen Halters, festgelegt. Ein Nachweis über im Ausland erworbene Versicherungsleistungen kann vorgelegt werden. LTAB auf der Website: https://services.ltab.lv/lv/InsuranceHistory/ForeignReport, und wird den OCTA-Versicherern zur Verfügung stehen, die das Recht haben, OCTA-Dienstleistungen in Lettland anzubieten.
Wer ist berechtigt, einen MTPL-Vertrag abzuschließen?
Der OCTA-Vertrag für jedes im Straßenverkehr genutzte Fahrzeug wird vom jeweiligen Halter des jeweiligen Fahrzeugs abgeschlossen. In Fällen, in denen der Eigentümer das Fahrzeug einer anderen Person zur Nutzung überlassen hat, wird der Versicherungsvertrag im Namen des Eigentümers durch den berechtigten Benutzer des Fahrzeugs abgeschlossen, sofern für das konkrete Fahrzeug nicht bereits ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde oder die Laufzeit des Versicherungsvertrags abgelaufen ist.
Was ist ein Standard-MTPL-Vertrag?
Ein Standard-MTPL-Vertrag ist ein Versicherungsvertrag, der in Bezug auf Folgendes abgeschlossen wird:
– ein in der Republik Lettland zugelassenes oder veräußertes Fahrzeug;
– ein Fahrzeug, das in einem anderen Land beschlagnahmt oder abgemeldet wurde, um aus dem betreffenden Land ausgeführt und in der Republik Lettland zugelassen zu werden;
– ein in der Republik Lettland nicht zugelassenes Fahrzeug, das mit speziellen Kennzeichen ausgestattet ist, die von der Straßenverkehrssicherheitsdirektion oder der staatlichen technischen Aufsichtsbehörde ausgestellt wurden, und zwar zum Zweck der Verbringung eines zum Verkauf bestimmten Fahrzeugs zu einem Verkaufs- oder Lagerort oder für Probefahrten mit einem solchen Fahrzeug;
– in Bezug auf ein neues Fahrzeug, das zuvor nicht in der Republik Lettland zugelassen war, sowie in anderen Ländern, wenn es erstmals in der Republik Lettland zugelassen wird.
Der Standardvertrag gilt in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums
Was ist ein Border-Versicherungsvertrag?
Ein grenzüberschreitender Versicherungsvertrag ist ein Versicherungsvertrag, der für ein Fahrzeug abgeschlossen wird, das in einem Land zugelassen ist, das nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist. Ein Grenzversicherungsvertrag wird unter der Voraussetzung abgeschlossen, dass sein Inhaber auf dem Gebiet der Republik Lettland keinen gültigen MTPL-Vertrag vorweisen kann.
Der Grenzversicherungsvertrag gilt innerhalb des Gebiets des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Was ist eine GreenCard?
Bei einer Grünen Karte handelt es sich um einen internationalen Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug, das am Straßenverkehr in einem Land teilnimmt, das Mitgliedsstaat des Grüne-Karte-Systems ist. Der Eigentümer eines in der Republik Lettland zugelassenen Fahrzeugs kann einen internationalen Versicherungsvertrag nur mit einem Versicherer abschließen, der LTAB Mitglied.
Die Grüne Karte ist in den im Versicherungsvertrag genannten Ländern gültig.
Welche Art von Haftpflichtversicherung sollte ich abschließen, wenn ich Lettland verlasse?
Sie finden eine Liste der Länder, in denen in Lettland abgeschlossene Versicherungsverträge gültig sind. Hier
Versicherungsbedingungen für Fahrzeuge, die nicht gemäß dem festgelegten Verfahren zugelassen sind
Koordinierte Erklärung
Pflicht zur Ausfüllung des offiziellen Unfallmeldeformulars.
Die Einverständniserklärung kann ausgefüllt werden, wenn es sich um einen leichten Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen handelt, keine Verletzten vorliegen und die Fahrer beider Fahrzeuge sich über die Unfallumstände einig sind. Die Einverständniserklärung kann nicht nur in Papierform, sondern auch digital ausgefüllt werden. LTAB in der App LTAB_OCTA sowie in der Messaging-App WhatsApp, wo Sie Ihre Identität mit SmartID oder E-Signatur-Tools verifizieren müssen.
Ist die lettische harmonisierte Erklärung im Ausland gültig?
Ja, es ist gültig. Wenn Sie die Harmonisierte Erklärung nicht dabei haben, Ihnen aber nach einem Unfall angeboten wird, die Harmonisierte Erklärung eines anderen europäischen Landes auszufüllen, können Sie dies auch ohne Kenntnisse der jeweiligen Landessprache bedenkenlos tun, da Inhalt, Aufbau, Text und Farben in ganz Europa identisch sind.
Was ist beim Ausfüllen der Harmonisierten Erklärung zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarte Erklärung nur dann ausgefüllt werden kann, wenn an einem Verkehrsunfall (RTA) nur 2 Fahrzeuge beteiligt sind, keine Personen verletzt werden, kein Schaden am Eigentum Dritter entstanden ist, die am RTA beteiligten Fahrzeuge keinen Schaden erlitten haben, der sie an der Weiterfahrt hindert oder nicht weiterfahren lässt, sowie wenn sich die am RTA beteiligten Fahrer über alle wesentlichen Umstände des RTA einig sind. Die vereinbarte Erklärung muss von beiden Fahrern ausgefüllt werden.
! Die Unfallskizze sollte die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der TSA-Kollision zeigen, nicht danach.
Zur Klärung der Umstände des RTA können auch während des RTA aufgenommene Fotos hilfreich sein und der vereinbarten Erklärung beigefügt werden. Die Erklärung muss von den an den RTAs beteiligten Personen unterzeichnet werden. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie bzw. die Gegenpartei kein Schuldeingeständnis ab, sondern bestätigen lediglich, dass die in der Aussage festgehaltenen bzw. angekreuzten Tatsachen der Wahrheit entsprechen.
In welchen Fällen kann die Harmonisierte Erklärung ausgefüllt werden?
Die koordinierte Meldung kann nur erfolgen, wenn:
- In einen Verkehrsunfall (RTA) sind nur 2 Fahrzeuge verwickelt;
- Niemand wurde verletzt;
- Es ist kein Schaden am Eigentum Dritter entstanden;
- Die an den Verkehrsunfällen beteiligten Fahrzeuge haben keine Schäden erlitten, die eine Weiterfahrt unmöglich machen oder verhindern würden;
- Die am RTA beteiligten Fahrer können sich auf alle wesentlichen Bedingungen des RTA einigen.
Was ist beim Ausfüllen der Harmonisierten Erklärung zu beachten?
In der koordinierten Erklärung finden Sie Anweisungen zum Ausfüllen dieses Dokuments. Die vereinbarten Erklärungen werden auf Durchschreibepapier ausgedruckt und müssen mit einem Kugelschreiber ausgefüllt werden, so dass ein Original und eine Kopie entstehen. Das Original und eine Kopie werden unter den beiden Unfallfahrern aufgeteilt und reichen diese später jeweils beim Versicherer ein.
Nach der Fertigstellung der Harmonisierten Erklärung sind keine Korrekturen mehr möglich!
Wichtig ist, dass die Unfallskizze die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der TSA-Kollision zeigt, nicht danach. Zur Klärung der Umstände des Verkehrsunfalls können auch während des Verkehrsunfalls aufgenommene Fotos hilfreich sein. Diese können der vereinbarten Erklärung beigefügt werden, wenn diese dem Versicherer vorgelegt wird.
Grüne-Karte-System
Was sollten Personen, die im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, wissen?
Kommt es in einem Mitgliedstaat des „Grüne Karte“-Systems, der nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, zu einem Verkehrsunfall (nachfolgend „RTA“), so sind die am RTA beteiligten Personen verpflichtet, den Unfall der Verkehrspolizei und der „Grüne Karte“-Stelle des betreffenden Staates zu melden. Die Adressen und Telefonnummern der Grüne-Karte-Büros der Mitgliedsstaaten des Grüne-Karte-Systems finden Sie auf der Rückseite des Grüne-Karte-Versicherungsscheins.
Verluste werden gemäß den Rechtsvorschriften und festgelegten Grenzen des Mitgliedsstaates des Grüne-Karte-Systems berechnet und ausgeglichen, in dem der Verkehrsunfall stattgefunden hat. In einigen Mitgliedsstaaten des Grüne-Karte-Systems ist die Haftungsgrenze unbegrenzt.
Wenn Ihnen im Ausland durch einen Verkehrsunfall ein Schaden entstanden ist, für den gesetzlich eine Entschädigung vorgesehen ist, müssen Sie Ihren Schadenersatzantrag bei der Versicherungsgesellschaft einreichen, die die Haftpflicht des schuldigen Fahrers versichert hat. Ist dies nicht möglich, muss die GreenCard-Stelle des jeweiligen Landes benachrichtigt werden.
Das Kfz-Versicherungsbüro unterstützt lettische Versicherungsnehmer bei der Verteidigung ihrer Rechte und Interessen im Ausland in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Landfahrzeugbesitzer.
Es ist zu beachten, dass sich mit dem Beitritt Lettlands zur Europäischen Union auch die Beziehungen zu den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, einschließlich anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, geändert haben. Eine in Lettland ausgestellte Standardvertragspolice ist nun im gesamten Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums gültig, und eine in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellte obligatorische Haftpflichtversicherungspolice ist auch in der Republik Lettland gültig.
Wenn die Haftpflicht des Eigentümers des Fahrzeugs, das den Verkehrsunfall verursacht hat, bei einer nationalen Versicherungsgesellschaft des Europäischen Wirtschaftsraums versichert ist, wird der Schaden von deren bevollmächtigtem Vertreter in der Republik Lettland oder, falls es keinen solchen Vertreter gibt, vom Kraftfahrzeugversicherungsbüro ersetzt. Die Person hat jedoch das Recht, sich direkt an den Versicherer zu wenden, der die Haftpflicht des Eigentümers des schadenverursachenden Fahrzeugs versichert hat.
