• Koordinierte Erklärung
  • Über die koordinierte Erklärung

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    Harmonisiertes Notifizierungspaket

    Zur Vereinfachung für die Verkehrsteilnehmer ermöglicht das OCTA-Versicherungssystem das Ausfüllen einer koordinierten Meldung über einen Verkehrsunfall. Nachfolgend erfahren Sie alles Wissenswerte zum Ausfüllen der Vereinbarungserklärung.

    Der Satz harmonisierter Meldeformulare besteht aus zwei identischen Formularen und einem Merkblatt. Es enthält fünfzehn Punkte, deren Fragen beantwortet werden müssen.

    Die vereinbarte Erklärung muss von beiden Fahrern ausgefüllt und von beiden Fahrern unterschrieben werden. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie bzw. die Gegenpartei kein Schuldeingeständnis ab, sondern bestätigen lediglich, dass die in der Aussage festgehaltenen bzw. angekreuzten Tatsachen der Wahrheit entsprechen.

    Europäische Verkehrsunfallmeldung

    Die „Europäische Straßenverkehrsunfallmeldung“ oder wie sie in der Praxis heißt „Harmonisierte Meldung“ ist in über 20 Ländern gültig. Bei dieser Erklärung handelt es sich um eine Reihe von Formularen, in denen die Umstände des Verkehrsunfalls beschrieben werden und die von beiden Fahrern der beteiligten Fahrzeuge mit ihrer Unterschrift bestätigt werden. Die koordinierte Feststellung wurde eingeführt, um die Umstände eines Verkehrsunfalls ohne Einschaltung der Polizei erfassen und die Ansprüche der Opfer auf Ersatz des materiellen Schadens gegenüber den Versicherungsträgern prüfen zu können. Die vom Europäischen Versicherungsausschuss entwickelte harmonisierte Erklärung ist in allen Ländern, in denen sie umgesetzt wird, einheitlich, sowohl was Textinhalt, Seitenlayout und Farben als auch Abschnittsnummerierung und Platzierung der Anweisungen betrifft. Nur die Sprache ist anders. Somit kann die harmonisierte Erklärung auch von Fahrern ausgefüllt werden, die ihre eigene Sprache sprechen, da das Formular in allen Ländern gleich ist.

    Es spielt keine Rolle, welches Formular ausgefüllt wird. Wichtig ist jedoch, dass die Fahrer nach dem Ausfüllen und Unterschreiben der Vereinbarten Erklärung durch beide Fahrer jeweils eine Kopie der ausgefüllten Erklärung (Original oder Kopie) zur Vorlage beim Versicherer erhalten.

    Vorteile der koordinierten Erklärung

    • Zeitersparnis – Sie müssen keine Zeit damit verschwenden, auf die Polizei am Unfallort zu warten;
    • Weniger Verkehrsbehinderungen, was normalerweise nach den RTAs auftritt;
    • Der harmonisierte Hinweis kann in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums verwendet werden, da Inhalt, Aufbau, Text und Farben europaweit identisch sind.. Wenn Sie die Harmonisierte Erklärung nicht dabei haben, Ihnen aber nach der RTA angeboten wird, die Harmonisierte Erklärung eines anderen europäischen Landes auszufüllen, können Sie dies bedenkenlos tun, auch ohne die Sprache des jeweiligen Landes zu beherrschen.

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