
Wenn der Unfall im Ausland passiert ist
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Kommt es in einem Mitgliedstaat des Grüne-Karte-Systems, der nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, zu einem Verkehrsunfall (RTA), müssen die am RTA beteiligten Personen den Unfall der Verkehrspolizei und der Grüne-Karte-Stelle des jeweiligen Landes melden. Die Adressen und Telefonnummern der Grüne-Karte-Büros der Mitgliedsstaaten des Grüne-Karte-Systems finden Sie auf der Rückseite des Grüne-Karte-Versicherungsscheins. Wenn die Haftpflicht des Eigentümers des Fahrzeugs, das den Verkehrsunfall verursacht hat, bei einer nationalen Versicherungsgesellschaft des Europäischen Wirtschaftsraums versichert ist, wird der Schaden von ihrem bevollmächtigten Vertreter in der Republik Lettland ersetzt, oder, falls es keinen gibt, LTAB.
- Wenn die RTAs auf dem Gebiet der Republik Lettland stattgefunden haben, finden Sie den bevollmächtigten Vertreter des ausländischen Versicherers hier https://services.ltab.lv/lv/ForeignReps
- Wenn der Verkehrsunfall außerhalb der Republik Lettland stattgefunden hat, können Sie den zuständigen Versicherer eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs ermitteln, indem Sie hier das Antragsformular ausfüllen. https://services.ltab.lv/lv/RespInsurer/Foreign
