
Beitritt des lettischen Kfz-Versicherungsbüros (Verkehrsbüro) zum „Grüne Karte“-System
1997
Marts
Die Saeima verabschiedet das OCTAA-Gesetz und Übergangsbestimmungen, die die Umsetzung des Gesetzes vom 1997. Juni 1 bis zum 1997. August 31 vorsehen. Das OCTAA-Gesetz soll am 1997. September 1 vollständig in Kraft treten.
1998
Februar
Das Verkehrsamt bereitet die erforderlichen Unterlagen vor und sendet einen Antrag an den Amtsrat, um das Verkehrsamt zum „Grüne Karte“-System zuzulassen.
3. und 4. Juni
Der Rat der Büros beschließt während seiner Generalversammlung in Den Haag, das Verkehrsbüro zum Grüne-Karte-System zuzulassen.
1. Juli
Lettland wird offiziell Mitgliedsstaat des „Green Card“-Systems mit dem Status eines „Übergangsmitgliedstaates“ für zwei Jahre.
Lettland beginnt mit dem Abschluss bilateraler „Mustervereinbarungen zwischen Ämtern“
September
Das Ministerkabinett verabschiedet die Verordnung Nr. 359, das das lettische Formular „Grüne Karte“ genehmigt.
Oktober
Das Ministerkabinett verabschiedet die Verordnung Nr. 397, mit der die lettischen „Green Card“-Tarife und OCTAA-Grenzen genehmigt werden.
Der Exekutivausschuss verabschiedet das „Überwachungssystem der Mitgliedstaaten für die Übergangszeit“. Die Ämter der Mitgliedstaaten des Übergangszeitraums, einschließlich des Verkehrsamts, müssen dem Rat der Ämter vierteljährlich einen Bericht über die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkehrsamts und der in Lettland zugelassenen Versicherungsunternehmen gegenüber anderen Ämtern der Mitgliedstaaten des Grüne-Karte-Systems vorlegen.
November
Der endgültige „Mustervertrag“ wird mit dem italienischen „Grüne Karte“-Büro abgeschlossen.* Lettland hat das Recht, eine eigene nationale „Grüne Karte“ auszustellen.
1. Dezember
Lizenzierte lettische Versicherungsunternehmen beginnen mit der Verteilung der lettischen „Grünen Karte“.
1999
Januar
Das Verkehrsamt übermittelt dem Rat der Ämter den ersten gemeinsam mit Versicherungsgesellschaften erstellten Überwachungsbericht über Lettlands Verpflichtungen gegenüber anderen Ämtern des „Grüne Karte“-Systems.
Juni
Die Generalversammlung des Council of Bureaux verabschiedet einen Beschluss zur Festlegung des Status eines „Übergangsmitgliedstaats“ für vier Jahre.
* Derzeit hat das lettische Kfz-Versicherungsbüro (Verkehrsbüro) mit 42 Büros der Mitgliedsstaaten des „Grüne Karte“-Systems „Mustervereinbarungen zwischen Büros“ abgeschlossen.
