• Koordinierte Erklärung
  • Amtsrat

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    Der Council of Bureaux ist eine Organisation, die alle Nationalen Büros des Green Card-Systems vertritt. Derzeit besteht der Council of Bureaux aus 43 Nationalen Büros, die ein für beide Seiten verbindliches „Musterabkommen zwischen Büros“ unterzeichnet haben und durch einen Beschluss der Generalversammlung des Council of Bureaux zum „Green Card“-System zugelassen wurden.

    Gewand

    Im Januar 1949 wurde eine der ersten Konferenzen europäischer Versicherungsorganisationen mit dem Ziel organisiert, künftig ein internationales obligatorisches Kfz-Haftpflichtversicherungssystem (das „Grüne Karte“-System) einzuführen. Auf dieser Konferenz wurde die Notwendigkeit zum Ausdruck gebracht, einen ständigen Ausschuss einzurichten, der alle nationalen Ämter im Green-Card-System vertritt. Zu diesem Zweck wurde der Präsidiumsrat eingerichtet. Die erste offizielle Plenarsitzung des Präsidiumsrats fand im November 1951 statt. Zu dieser Zeit war der Präsidiumsrat durch folgende Länder vertreten: Belgien, die Tschechoslowakei, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Großbritannien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Finnland, die Schweiz sowie Schweden. Während der Sitzung des Council of Bureaux einigten sich die Nationalen Büros auf konzeptionell wichtige Fragen bei der Umsetzung des „Green Card“-Systems und am 1953. Januar 1 wurde das „Green Card“-System vollständig umgesetzt.

    Struktur

    Der Rat der Büros sowie das Hauptsekretariat befinden sich seit Juni 2006 in Brüssel. Der Rat der Büros wird von einem gewählten Präsidenten des Rats der Büros geleitet. Im Mai 2005 wurde Ulf Blomgren zum Präsidenten des Präsidiums gewählt. Generalsekretär ist Michael J. Nicholson. Die Leitungsgremien des Bureaux Council sind die Generalversammlung und das Exekutivkomitee. Die Generalversammlung wird einmal jährlich einberufen und wird von Vertretern aller Nationalen Büros besucht. Gemäß der Satzung des Council of Bureaux kann bei Bedarf eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden. Die Sitzungen des Exekutivkomitees finden mehrmals im Jahr statt. Der Exekutivausschuss bereitet Entscheidungsentwürfe vor, die von der Generalversammlung geprüft und genehmigt werden. In bestimmten Fällen hat der Vorstand Entscheidungsbefugnis, wenn er von der Generalversammlung zur Entscheidung einer Angelegenheit ermächtigt wurde. Dem Exekutivkomitee gehören derzeit folgende Länder an: Deutschland, Spanien, Frankreich, Griechenland, die Niederlande, Polen, die Tschechische Republik, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Schweden, die Schweiz, Finnland und Italien. Außer den oben genannten Institutionen des Präsidiums sind in diesem auch tätig:

    Ausschüsse

    • Ausschuss für Musterverträge;
    • Nominierungsausschuss;
    • Ständiger Arbeitsausschuss;
    • Interner Revisionsausschuss;
    • Ausschuss der Unterzeichner des Multilateralen Garantieabkommens.

    Arbeitsgruppen

    • Arbeitsgruppe Green Card-System;
    • Arbeitsgruppe zum Schutz der Fahrer entgegenkommender Fahrzeuge;
    • Arbeitsgruppe des Exekutivkomitees; – Unterzeichnende Arbeitsgruppe
    • Mustervertragsschiedsrichter; – Schiedsrichter des Multilateralen Garantieabkommens;
    • Sonderpädagogische Gruppen.

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