Vom 1. bis zum 31. Mai führt das lettische Kfz-Versicherungsbüro in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrssicherheitsdirektion eine soziale Kampagne durch, die der Öffentlichkeit die Notwendigkeit rechtzeitiger TÜV- und technischer Inspektionen erklären und die Zahl der Fahrer verringern soll, die keine TÜV-Untersuchung abschließen oder die Gültigkeitsdaten der technischen Inspektionen verpassen.
Im Rahmen der Kampagne erklären wir den Autofahrern, dass die Hauptuntersuchung (TÜV) keine unnötige Formalität ist, sondern eine Garantie für die Sicherheit des Fahrers, der Passagiere und anderer Verkehrsteilnehmer. Wir möchten Sie außerdem darüber informieren, dass ab dem 1. Juli dieses Jahres OCTA auch für Elektroroller obligatorisch ist.
Wir empfehlen jedem Fahrzeugbesitzer, die Gültigkeit seiner Hauptuntersuchung und technischen Inspektion zu überprüfen, um Ärger auf der Straße zu vermeiden!
Ab dem 2025. Juli 1 tritt eine neue Regelung in Kraft, die vorschreibt, dass auch Elektroroller eine Kfz-Zulassung benötigen. Diese gesetzliche Regelung wurde erlassen, um andere Verkehrsteilnehmer – Fußgänger, Autofahrer sowie das Eigentum anderer Personen – vor Schäden zu schützen.
Elektroroller sind vor allem in der warmen Jahreszeit ein beliebtes Fortbewegungsmittel. CSDD-Daten zeigen, dass im Jahr 2024 in Lettland 12507 Elektroroller für natürliche Personen zugelassen waren. Ein solches Fahrzeug kann recht hohe Geschwindigkeiten erreichen und im Falle eines Verkehrsunfalls können die Schäden erheblich sein, insbesondere wenn bei der Kollision ein Fußgänger verletzt wird. Daten der Landespolizei zeigen, dass die Zahl der Verkehrsunfälle mit Elektrorollern in den letzten Jahren jährlich über XNUMX betrug.
Im vergangenen Jahr sind strengere Auflagen für die Nutzung von Elektrorollern in Kraft getreten. Auch für E-Scooter-Fahrer unter 17 Jahren gilt beim Fahren mit diesem Gefährt eine Helmpflicht und bei schlechten Sichtverhältnissen oder starkem Verkehr ist Kleidung mit reflektierenden Elementen, wie beispielsweise eine Warnweste, wünschenswert. Ebenso müssen E-Scooter-Fahrer eine Geschwindigkeit einhalten, die die Verkehrssicherheit nicht gefährdet und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet. Das Befahren der Fahrbahn ist nur in Bereichen gestattet, in denen die zulässige Geschwindigkeit 50 km/h nicht überschreitet. Beim Fahren auf dem Gehweg müssen Sie entsprechend dem Verkehrsfluss langsamer fahren und Fußgängern Vorrang einräumen.
Denken Sie daran, dass die Registrierung von Elektrorollern obligatorisch ist und von der CSDD durchgeführt wird. Somit ist die Teilnahme am Straßenverkehr mit nicht zugelassenen Elektrorollern verboten. Die Registrierungspflicht für Elektroroller gilt auch für selbstgebaute oder umgebaute Elektroroller.